| |
Wirtschaft & Industrie
(Zusammenfassung - Neu: Details) Im Liechtenstein-Prozess schweigt verhafteter Anwalt - Vorwurf der Geldwäsche - Notiz zu «Geheimes Geschäft Liechtenstein» gefunden --Von Katrin Schüler-- (© ddp) 13.05.2008 14:44:00 - Im Prozess gegen mutmaßliche Erpresser der Liechtensteiner Landesbank hat sich der am Wochenende inhaftierte Anwalt bislang nicht zu den Vorwürfen der Geldwäsche geäußert. Der 45-Jährige soll den Hauptangeklagten Michael F. dabei beraten haben, wie und an wen die zugespielten Kontendaten der Liechtensteiner Landesbank (LLB) gewinnbringend veräußert werden könnten. Ihm werde vorgeworfen, das erpresste Geld mit fingierten Darlehensverträgen und Herkunftsbescheinigungen «gewaschen» zu haben. Zu diesen Punkten habe der Anwalt bislang keine Angaben gemacht, sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Rostocker Landgericht.
(live-PR.com) - Rostock (ddp). Im Prozess gegen mutmaßliche Erpresser der Liechtensteiner Landesbank hat sich der am Wochenende inhaftierte Anwalt bislang nicht zu den Vorwürfen der Geldwäsche geäußert. Der 45-Jährige soll den Hauptangeklagten Michael F. dabei beraten haben, wie und an wen die zugespielten Kontendaten der Liechtensteiner Landesbank (LLB) gewinnbringend veräußert werden könnten. Ihm werde vorgeworfen, das erpresste Geld mit fingierten Darlehensverträgen und Herkunftsbescheinigungen «gewaschen» zu haben. Zu diesen Punkten habe der Anwalt bislang keine Angaben gemacht, sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Rostocker Landgericht.
Bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei und seines Wohnhauses im September 2007 habe der Rostocker Jurist den Ermittlern gegenüber lediglich gesagt, einem «vermögenden Mann» bei der Einzahlung «angebrannter Dollarnoten» behilflich gewesen zu sein, sagte ein Polizist am selben Tag bei seiner Zeugenbefragung vor Gericht. Tatsächlich hatte der Anwalt die Mutter des Hauptangeklagten kurz vor der Durchsuchung zu einer Bankfiliale in Rostock begleitet, um 1,3 Millionen Euro auf das thailändische Konto von Michael F. einzuzahlen. Die Bank lehnte das ab und informierte die Polizei wegen Verdachts der Geldwäsche.
Dieser Vorgang brachte überhaupt erst die Erpressung der Liechtensteiner Landesbank ans Licht, wie die Rostocker Staatsanwaltschaft bestätigte. Der bereits wegen Banküberfällen und Erpressung einschlägig vorbestrafte Michael F. wurde observiert und mit 452 000 Euro in der Reisetasche auf dem Hamburger Flughafen festgenommen. Bei Telefonüberwachungen und Durchsuchungen stießen die Ermittler beim Rostocker Anwalt auf eine Auszahlungsbestätigung für einen jetzt ebenfalls Angeklagten mit dem Vermerk «Geheimes Geschäft Liechtenstein».
Der als Zeuge befragte Polizist des Landeskriminalamts sagte aus, dass erst dann Kontakt mit der Liechtensteiner Polizei aufgenommen worden sei, die bereits wegen Erpressung der Bank ermittelt hatte. Durch die Rostocker Geldgeschäfte sei vermutet worden, dass die Bank bereits mehrere Millionen Schweigegeld gezahlt habe. Beim Abgleich der Seriennummern auf den Banknoten seien mehrere Übereinstimmungen mit dem in Hamburg beschlagnahmten Geld festgestellt worden.
Im laufenden Prozess müssen sich neben dem 47 Jahre alten Michael F. weitere zwei Männer im Alter von 41 und 50 Jahren wegen banden- und gewerbsmäßiger Erpressung verantworten. Sie sollen sich vor fünf Jahren 2325 von der LLB gestohlene Kontenbelege verschafft haben, um damit Kunden sowie die Bank zu erpressen. Umgerechnet rund neun Millionen Euro Schweigegeld sollen geflossen sein. Ein Großteil des Geldes sowie rund 700 Kontendaten sind verschwunden.
Das Verfahren gegen einen weiteren Beschuldigten wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt. Gegen den Rostocker Anwalt sowie diverse andere Tatverdächtige laufen Ermittlungsverfahren. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt, dazu ist der inhaftierte Anwalt geladen.
ddp/dka/mbr © ddp
Das Copyright für sämtliche Nachrichten und Bilder, die mit ddp gekennzeichnet sind und auf Live-PR.com publiziert werden, obliegt der Nachrichtenagentur ddp Deutscher Depeschendienst GmbH. Wenn Sie Fragen zu den veröffentlichten Meldungen haben, kontaktieren Sie bitte ddp. Dieser Artikel darf ohne schriftliche Genehmigung der Deutscher Depeschendienst GmbH weder kopiert noch veröffentlicht werden.
|
|