Warnwestenpflicht nun auch in Luxemburg
(© ddp) 24.04.2008 09:26:21 - Luxemburg hat seine Straßenverkehrsordnung neu gefasst. So müssen laut Verkehrsministerium in Luxemburg seit dem 1. April beispielsweise Autofahrer bei der Annäherung an ein Stauende das Warnblinklicht einschalten, um die nachfolgenden Fahrzeuge auf den Stau aufmerksam zu machen. Zwischen zwei Fahrzeugen, die in einem Tunnel im Stau stehen, muss fortan ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden. Autofahrer, die an einer Kreuzung rechts abbiegen möchten, müssen auf entgegenkommende Fahrradfahrer achten und Vorfahrt gewähren. Beim Halten oder Parken vor und nach Fußgänger- sowie Fahrradüberwegen muss ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden. Die Missachtung der neuen Bestimmungen wird mit Bußgeldern von 24 bis 145 Euro geahndet. Der ADAC in München weist darauf hin, dass die luxemburgische Polizei die Einhaltung der Verkehrsvorschriften verstärkt kontrolliert.
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Luxemburg (ddp.djn). Luxemburg hat seine Straßenverkehrsordnung neu gefasst. So müssen laut Verkehrsministerium in Luxemburg seit dem 1. April beispielsweise Autofahrer bei der Annäherung an ein Stauende das Warnblinklicht einschalten, um die nachfolgenden Fahrzeuge auf den Stau aufmerksam zu machen. Zwischen zwei Fahrzeugen, die in einem Tunnel im Stau stehen, muss fortan ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden. Autofahrer, die an einer Kreuzung rechts abbiegen möchten, müssen auf entgegenkommende Fahrradfahrer achten und Vorfahrt gewähren. Beim Halten oder Parken vor und nach Fußgänger- sowie Fahrradüberwegen muss ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden. Die Missachtung der neuen Bestimmungen wird mit Bußgeldern von 24 bis 145 Euro geahndet. Der ADAC in München weist darauf hin, dass die luxemburgische Polizei die Einhaltung der Verkehrsvorschriften verstärkt kontrolliert.
Ab 1. Juni gilt im Großherzogtum zudem Warnwestenpflicht. Autofahrer müssen nach einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen außerhalb des Autos eine Warnweste tragen. Es können hierfür die in Deutschland erhältlichen und der europäischen Standardnorm EN 471 entsprechenden gelben, roten oder orangefarbenen Schutzwesten verwendet werden.
Vorsicht heißt es auch für Autofahrer, die in Luxemburg nicht nur den Fahrzeugtank mit dem dort deutlich billigeren Treibstoff gefüllt haben. Nicht nur der deutsche Zoll, sondern auch der belgische kontrollieren zunehmend die mitgeführten Treibstoffmengen. Dabei gehe es vor allem um Sicherheit, erklärte ein Zollbeamter im belgischen Sankt Vith. Vielfach würden beispielsweise Wasserkanister für den Transport verwendet. In solchen Fällen müsse der Treibstoff an Ort und Stelle ausgeladen und in zugelassene Behälter umgefüllt werden, sonst werde die Weiterfahrt untersagt.
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