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Fall aus St.Gallen! Aleksandra und Marko Samardzic sind auch betroffen!

VSA St. Gallen weiss Bescheid!!!



31.01.2012 21:23:44 - Zeigen Sie sich solidarisch mit einer Familie, welche seit über fast zwei Monaten keinen Kontakt zu ihren zwei Kindern hat.

 

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Fall aus St.Gallen! Aleksandra und Marko Samardzic sind auch betroffen!

Zeigen Sie sich solidarisch mit einer Familie, welche seit über fast zwei Monaten keinen Kontakt zu ihren zwei Kindern hat.
Immer noch wird vielen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern – und Kindern den Kontakt zu ihren Eltern – grundlos verwehrt. Davon betroffen sind nicht nur geschiedene Väter und Mütter, denen der andere Elternteil die Umsetzung des Besuchsrechts verweigert. Auch Eltern, deren Kinder – sei es zu Recht oder willkürlich – fremdplatziert wurden, dürfen oft über lange Zeit hinweg keinen Kontakt zu ihren Liebsten pflegen. Die Behörden verfolgen mit der Entfremdung der Kinder deren reibungslose Integration im Heim oder in der Pflegefamilie. Das Bedürfnis des Kindes, zu seinen Eltern zurück zu kehren, soll eliminiert werden. Die damit verbundene Traumatisierung trifft die ganze Familie.

Die Behörden verstossen vorsätzlich gegen geltendes Recht: Der Anspruch auf angemessenen persönlichen Kontakt fliesst aus den Persönlichkeitsrechten des Kindes aber auch aus jenen des nicht obhutsberechtigten Elternteils Artikel 273 Absatz 1 ZGB. Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, und das unmündige Kind haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Kontakt. Dieser dient in erster Linie dem Interesse des Kindes Art. 11 BV. Darüber hinaus ist das Kontaktrecht ein von der Schweiz ratifiziertes UNO-Kindesrecht Artikel 9 Absatz 3 KRK. Das Recht auf gegenseitigen persönlichen Kontakt ist elementares Verfassungsrecht Praxisgrundlagen der Hochschule Luzern vom 06.01.2008. Als angemessen betrachtet die heutige Gerichtspraxis ein Besuchsrecht von zwei Wochenenden pro Monat, die üblichen Feiertage und jährlich drei Wochen Ferien. Der Entzug des Besuchsrechts ist nur als ultima ratio legitim. Das heisst, nur dann, wenn mildere Massnahmen nicht möglich sind – zum Beispiel bei Misshandlung oder Missbrauch – und das Besuchsrecht in einem solchen Fall dem Kind schaden würde.

Die Beschneidung des Besuchsrechts kommt einer Zwangsscheidung gleich. Das Kind verliert seine Eltern oder einen Elternteil, die Eltern verlieren ihr Kind. Die Familie wird brutal auseinander gerissen oder ein Mitglied der Familie aus dem Leben seiner Kinder schmerzvoll entfernt: Die Möglichkeit, sein Kind zu sehen, mit ihm zu sprechen und eine Beziehung aufzubauen wird abrupt beendet. Das Recht auf persönlichen Kontakt zu verbieten oder dieses zu verhindern, hat verheerende Auswirkung für alle davon Betroffenen.

Es ist inakzeptabel, wenn eine Behörde im Kampf mit den Eltern das Wohl von Kindern aufs Spiel setzt. Gleichermassen inakzeptabel ist es, wenn Eltern das tun.

Das Kind und die Eltern haben Anspruch auf persönlichen Kontakt. Dafür setzen wir uns ein. Dafür solidarisieren wir uns.

Quelle: www.stop-amtsmissbrauch.ch/de/anliegen.php



Autor:
Milan Zaric
e-mail
Web: http://www.slobodamisli.org
Telefon: 0792407922


 

Erklärung: Der Autor versichert, dass die veröffentlichten Inhalte in dieser Pressemitteilung der Wahrheit entsprechen und dem gesetzlichen Urheberrechte unterliegen.
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