Ungültig-Erklärung eines Presseausweises
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08.02.2012 15:55:04 -
Das Österreichische Kuratorium für Presseausweise hat den am 15. Jänner 2008 eingezogenen, aber bislang nicht retournierten Presseausweis Nr. 5981 des Josef Fattinger, geb. 17.07.1966, für ungültig erklärt. Das Kuratorium weist darauf hin, dass Josef Fattinger am 28. November 2011 in diesem Zusammenhang vom Bezirksgericht Salzburg wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Freihheitsstrafe (Probezeit 3 Jahre) verurteilt wurde. (rechtskräftig).
Rückfragehinweis:
Alexander F. Baratsits-Altempergen
Geschäftsführer Kuratorium für Presseausweise
0650 2322008
Digitale Pressemappe: www.ots.at/pressemappe/143/aom
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OTS0184 2012-02-08/15:49

