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(Nachrichtenfeature) Anwalt warnt vor «Bauernopfer» - Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Ex-Siemens-Direktor - Weitere Anklagen geplant --Von ddp-Korrespondentin Diana Wild-- (Mit Bildern)

ddp) 24.07.2008 13:27:02 - Mit hochrotem Kopf sitzt Reinhard S. am Donnerstag im Gerichtssaal. Die Anspannung ist ihm anzusehen. Es ist Plädoyer-Tag im Prozess gegen S., der als Erster in der Siemens-Schmiergeldaffäre vor dem Landgericht München angeklagt ist. Der ehemalige Direktor könnte glimpflich davonkommen: Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der Verwalter der schwarzen Kassen eine Bewährungsstrafe erhalten und zudem 180 000 Euro zahlen.


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München (ddp). Mit hochrotem Kopf sitzt Reinhard S. am Donnerstag im Gerichtssaal. Die Anspannung ist ihm anzusehen. Es ist Plädoyer-Tag im Prozess gegen S., der als Erster in der Siemens-Schmiergeldaffäre vor dem Landgericht München angeklagt ist. Der ehemalige Direktor könnte glimpflich davonkommen: Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der Verwalter der schwarzen Kassen eine Bewährungsstrafe erhalten und zudem 180 000 Euro zahlen.
Verteidiger Uwe von Saalfeld warnt in seinem Plädoyer eindringlich vor einem «Bauernopfer». Der 57-jährige Angeklagte sei »ein auswechselbares Glied in der Korruptionskette« gewesen und habe das System schwarzer Kassen nicht erfunden. »Er hatte Vorgänger, er hatte Nachfolger«, argumentiert der Anwalt. Selbst der Siemens-Zentralvorstand habe die Provisionszahlungen gebilligt. Nach Ansicht des Verteidigers hat der frühere Manager der Siemens-Telekommunikationssparte Com nun allerdings »das Pech«, als Erster im Siemens-Schmiergeldskandal angeklagt worden zu sein. Er gerate so in eine »Stellvertreterrolle«.
Eine «milde Strafe» solle der Richter am Montag bei der Urteilsverkündung fällen, fordert Saalfeld. Die zwei Jahre auf Bewährung bezeichnet er als «durchaus akzeptabel». Nur die Geldstrafe mahnt er noch einmal zu überdenken. Schließlich sei der zweifache Familienvater nun ziemlich bekannt und werde sich schwer tun, mit seiner Beraterfirma noch Aufträge zu erhalten. S. gehöre sicher zu den «nicht vermittelbaren Personen», schätzt der Verteidiger.
Einen «Deal» mit der Staatsanwaltschaft hat Saalfeld nach eigenen Angaben nicht geschlossen. Doch wird die Kooperation von S., der grundlegend zur Aufdeckung der Korruptionsaffäre beigetragen hatte, als deutlich strafmildernd bewertet. Staatsanwältin Nora Kaiser betont, S. habe «den entscheidenden Beitrag zur Beweisführung geleistet», indem er umfangreiches Beweismaterial über die jahrelangen Machenschaften bei Siemens zur Verfügung gestellt habe. Er habe dokumentiert, dass er «ganz erheblich einsichtig ist».
Zudem sei S. der Auftrag, die Kassen zu verwalten, von seinen Vorgesetzten erteilt worden. «Er hat sich nie um diese Stelle beworben», hält die Staatsanwältin dem 57-Jährigen zugute. «Der Angeklagte handelte aus seiner Sicht im Interesse der Firma.»
Allerdings hat laut Kaiser die Anklagebehörde im Laufe des Prozesses «Wort für Wort ihre Anklage bestätigt gefunden»: S. habe sich der Untreue in Mittäterschaft in 49 Fällen strafbar gemacht. Auf Vertrauensbasis seien unkontrollierbare Geldflüsse vorgenommen worden. «Die Gelder verschwanden in einer großen schwarzen Kasse, in die man hineingreifen, aber nicht hineinschauen kann«, schilderte die Staatsanwältin.
Dem Angeklagten selbst «tut das außerordentlich leid», den Auftrag angenommen zu haben, wie er in seinem Schlusswort beteuert. Aus heutiger Sicht hätte er viel früher zur Staatsanwaltschaft gehen müssen, betont er.
Bei der Anklagebehörde sind derzeit sieben Staatsanwälte mit der Siemens-Schmiergeldaffäre beschäftigt. Gegen 300 Beschuldigte wird ermittelt. »Wir gehen davon aus, dass wir in diesem Jahr noch mindestens zwei weitere Personen anklagen werden«, sagt Oberstaatsanwalt Anton Winkler am Rande der Verhandlung. Auch die ehemalige Konzernspitze sei «noch nicht aus dem Schneider». Es sei «durchaus denkbar», dass Ordnungswidrigkeitenverfahren noch in Ermittlungsverfahren umgewandelt würden.
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht hat die Behörde gegen den langjährigen Siemens-Chef Heinrich von Pierer sowie weitere ehemalige Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat eingeleitet. Unabhängig davon will Siemens nach Angaben aus Unternehmenskreisen im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre zehn frühere Vorstände auf Schadenersatz verklagen. Darunter befinden sich auch die ehemaligen Vorstandschefs Pierer und Klaus Kleinfeld.
ddp/wld/mbr © ddp




 

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