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Keine Knete verschenkenSteuererklärung für Studenten lohnt sich14.07.2008 17:02:33 - Bochum. Wer als Student aufgrund seines geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlt, kann Aufwendungen während des Studiums dennoch steuerlich geltend machen. Darauf weist das in Bochum erscheinende, bundesweite Magazin UNICUM BERUF hin. (live-PR.com) -
Kontakt: Uwe Heinrich, Leiter der Unternehmenskommunikation, Tel. 0234/ 9 61 51-51, heinrich@unicum-verlag.de Armin Mende, Redaktionsleiter, Tel. 0234/961 51-55, mende@unicum-verlag.de Haben Sie Fragen? Rufen Sie die UNICUM Pressestelle an (0234/96151-51 oder -50) oder schreiben Sie eine E-Mail (presse@unicum-verlag.de). Online finden Sie unsere Medieninformationen unter www.unicum-media.de! Zur Information: Die Unternehmensgruppe UNICUM besteht aus dem UNICUM Verlag, der fünf Zeitschriften und unter www.unicum.de ein Internetportal für Abiturienten, Studenten sowie Berufseinsteiger anbietet, und der Unicum Marketing GmbH, die sich auf Below-the-Line-Marketingmaßnahmen im Schul- und Hochschulbereich spezialisiert hat. Weitere Infos unter www.unicum-verlag.de und www.unicum-marketing.de.
Erklärung: Der Autor versichert, dass die veröffentlichten Inhalte in dieser Pressemitteilung der Wahrheit entsprechen und dem gesetzlichen Urheberrechte unterliegen.
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