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Bundesrat: Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten wird gestärkt (© ddp) 04.07.2008 14:00:13 - Kreditnehmer von Immobiliendarlehen werden in ihrer Stellung gegenüber Finanzinvestoren gestärkt. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einem Bundestagsbeschluss zu, zum Schutz von Baudarlehensnehmern das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu ändern. Anlass der Neuregelung sind in der Öffentlichkeit bekanntgewordene Fälle von Zwangsversteigerungen, nachdem Banken die Kredite an Finanzinvestoren weiterverkauft hatten. (live-PR.com) -
Der Neuregelung zufolge dürfen Immobiliendarlehensverträge erst gekündigt werden, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrages des Darlehens im Verzug ist. Erst dann gilt der Kredit als «notleidend». Damit soll die Rückstandsquote so festgelegt werden, dass «bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen» nach derzeitigem Zinssatz ein Rückstand von etwa einem halben Jahr zur Verzugskündigung ausreicht. Bislang konnten dagegen Kreditgeber schon bei geringem Zahlungsverzug versuchen, den Darlehensvertrag außerordentlich zu kündigen und die Vollstreckung einzuleiten. Unverändert bestehen bleibt jedoch die Möglichkeit, den Vertrag wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners oder einer wesentlichen Wertminderung des sichernden Grundstückes und darauf beruhender «Ausfallgefahr» zu kündigen. Ausgeschlossen soll künftig sein, dass die Grundschuld sofort und fristlos gekündigt werden kann. Vielmehr soll die Kündigung nur mit einer Frist von sechs Monaten möglich sein. Banken müssen zudem die Verbraucher vor Vertragsabschluss darüber informieren, ob ein Kredit verkäuflich ist. Bei Abtretungen oder Übertragungen des Vertrages muss der Kunde zudem erfahren, wer der neue Gläubiger oder Vertragspartner ist. ddp.djn/sto/mwo © ddp
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