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„Praxisratgeber Unternehmergesellschaft 2018/2019“


"Praxisratgeber Unternehmergesellschaft 2018/2019" von Alexander Sprick

07.07.2018 20:58:13 - Unter dem Titel "Praxisratgeber Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) 2018/2019: Antworten zu Gründung, Gestaltung, Geschäftsführung, Haftung, Buchführung, Jahresabschluss, Steuern, Auflösung u.v.m." ist am 23. Juni 2018 die zweite Auflage des Ratgebers rund um das Thema Unternehmergesellschaft bzw. UG (haftungsbeschränkt) erschienen.

 

(live-PR.com) -
Nach dem Erfolg der ersten Auflage, die bereits im Jahr 2014 erschien, wurde der „Praxisratgeber Unternehmergesellschaft“ grundlegend überarbeitet. So fanden zwischenzeitlich ergangene Urteile Berücksichtigung, der Abschnitt „Besteuerung der Unternehmergesellschaft“ wurde systematisch ausgeweitet und die aktuelle Auflage wuchs auf insgesamt 350 Seiten an.

Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – häufig auch UG (haftungsbeschränkt) – handelt es sich um eine Rechtsform-Variante der GmbH. Beide Varianten sind den sogenannten Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkung zuzuordnen.

Weil die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – zumindest in der Theorie – lediglich mit einem Stammkapital von minimal EUR 1 ausgestattet werden muss, stellt sie eine besondere Einstiegsvariante der traditionellen GmbH dar. Die Unternehmergesellschaft kommt deshalb vor allem für Existenzgründer und Personen, die nicht das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital zur Gründung einer GmbH aufbringen möchten oder können, in Betracht.

Zu den Vorteilen der UG (haftungsbeschränkt) zählen insbesondere die Trennung von privatem und betrieblichem Vermögen der Gesellschafter sowie die rasche und relativ unkomplizierte Errichtung.

Nichtsdestotrotz weist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zum Teil erhebliche Nachteile im Vergleich zu anderen Rechtsformen auf, weshalb deren Gründer keinesfalls blauäugig und ohne Vorbereitung eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) errichten sollten.

An dieser Stelle setzt der „Praxisratgeber Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) 2018/2019“ an: Mittels einer durchdachten Frage-/Antwort-Systematik will Autor Alexander Sprick Antworten auf diejenigen Fragen geben, die beinahe zwangsläufig aufkommen dürften, da die UG (haftungsbeschränkt) dem teilweise komplexen GmbH-Recht unterliegt.

Autor und Unternehmensberater Sprick ist zudem Betreiber des Fachblogs www.unternehmergesellschaft-blog.de/

Aufgrund der Einteilung in 11 übergeordnete Kategorien wie bspw. Gründung, Gestaltung, Organe, Steuern etc. braucht der Leser (m/w) nur das zu lesen, was zur Beantwortung seiner konkreten Fragestellung gerade benötigt wird.

Die im Juni 2018 veröffentlichte zweite Auflage des Praxisratgebers Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) wurde grundlegend überarbeitet und ist im Rintelner Anaximander Verlag erschienen.

Weitere Informationen zum Buch, das Inhaltsverzeichnis sowie eine Leseprobe entnehmen Interessierte bitte www.anaximander-verlag.de/publikationen/unternehmergesellschaft-haftungsbeschränkt/



Autorenporträt:

Alexander Sprick, Jahrgang 1973, absolvierte nach Abitur und Berufsausbildung ein Studium der Wirtschaftswissenschaften.

Von 2001 bis 2007 war er in verschiedenen Positionen für Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften, darunter die beiden internationalen Häuser Arthur Andersen und KPMG, tätig.

Im Anschluss daran übernahm er bei zwei mittelständischen Unternehmen Führungspositionen. Seit 2013 ist Sprick Inhaber einer eigenen Unternehmensberatung, deren Fokus auf Existenzgründungen sowie Turnaround- und Sanierungsfragestellungen liegt.

Daneben unterrichtet er an Bildungseinrichtungen. Sprick ist Autor mehrerer Bücher und Fachbeiträge.





Presse-Information:
Unternehmens- und Personalberatung Alexander Sprick

Alte Kasseler Str. 23
D-31737 Rinteln

Kontakt-Person:
Alexander Sprick
Inhaber
Telefon: 05754/926149
E-Mail: e-Mail

Web: http://www.alexander-sprick.de


 

Erklärung: Der Autor versichert, dass die veröffentlichten Inhalte in dieser Pressemitteilung der Wahrheit entsprechen und dem gesetzlichen Urheberrechte unterliegen.
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