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Wirtschaft & Industrie
Kommunale Grundstückserschließung mit Folgen für Grunderwerbssteuer (© ddp) 16.10.2008 07:12:13 - Die Erschließungskosten eines von der Gemeinde selbst erschlossenen Grundstücks unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, wenn sie gegenüber dem Erwerber neben dem Kaufpreis ausgewiesen werden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (AZ: 4 K 2637/04). In dem Fall hatte die Gemeinde ein Grundstück für rund 38 000 Euro verkauft und davon 23 000 Euro als Erschließungskosten ausgewiesen.
(live-PR.com) - Neustadt/Weinstraße (ddp.djn). Die Erschließungskosten eines von der Gemeinde selbst erschlossenen Grundstücks unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, wenn sie gegenüber dem Erwerber neben dem Kaufpreis ausgewiesen werden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (AZ: 4 K 2637/04). In dem Fall hatte die Gemeinde ein Grundstück für rund 38 000 Euro verkauft und davon 23 000 Euro als Erschließungskosten ausgewiesen.
Das Finanzamt wollte die Grunderwerbsteuer auf die gesamten 38 000 Euro kassieren. Der Käufer hingegen wollte die Steuern aber nur auf Grundlage des «echten Kaufpreises» von 15 000 zahlen und nicht auf die Erschließungskosten. Vor Gericht bekam der Mann Recht.
Denn bei gemeindeeigenen Grundstücken kann die Pflicht zur Übernahme der Erschließungskosten erst nach Abschluss des Kaufvertrages entstehen. Sie ist damit nicht Teil der Leistung, auf die Grunderwerbsteuer erhoben werden darf.
Jetzt wird sich der Bundesfinanzhof (AZ: II R 20/08) mit dem Fall beschäftigen, sodass in ähnlich gelagerten Fällen ein Ruhen des Verfahrens möglich ist.
ddp.djn/ome/jwu/ © ddp
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