Politik


Verjährung, der leichte Ausweg in der deutschen Justiz?!

Hat der Staat bei dem Versuch die Gerichte zu entlasten etwa den Skandalisten ein riesiges Schlupfloch gewährt?


Verjährungen unter der Lupe

13.03.2007 14:42:43 - Recht haben und Recht bekommen, das sind zweierlei Dinge. Vor Gericht bekommen Sie ein Urteil, weiter nichts. Sind die verkürzten Verjährungsfristen gerecht?

(live-PR.com) -

Angela Merkel setzt sich als derzeitige Ratspräsidentin auf EU-Ebene für mehr Gerechtigkeit vor Gerichten ein und hat Missstände angeprangert.

Hmm . . . Wie war das nochmal mit den Steinen im Glashaus ?

Heute unter der Lupe: Verjährung, der leichte Ausweg in der deutschen Justiz?!

Skandal-Total.com nimmt sich auch solcher Fälle an, die juristisch gesehen, einem Notventil zum Opfer fielen. Die Verjährung - für die Skandalisten die Hoffnung, für die Betroffenen der Schmach.

So hat sich z.B. die Total Deutschland in einem Fall, bei dem sie ein mit Benzin kontaminiertes Gelände zurück gegeben hat, jahrzehntelang gewehrt, die Boden-Kontamination zu beseitigen.

Es stand zweifelsfrei fest, dass sie der Verursacher der Verunreinigung war. Es ging durch alle Instanzen, bis der VGH entschied, es muss sofort saniert werden.

Aus einem „dringlichen" Fall des Umweltamtes war durch die Justizmühlen jegliche Dringlichkeit herausgemahlen worden. Die Total Deutschland konnte seelenruhig das Verfahren aussitzen und sich letztlich, mit Hilfe der Gerichte - als es um die Abfindung und Entschädigung des Eigners ging - mit der Einrede der Verjährung der Entschädigungszahlung - billig aus der Affäre ziehen !

Bei einem Umweltdelikt behält sich der Staat eine 30-jährige Verjährungsfrist vor, dem Eigentümer bleiben nach Miet- und Pachtgesetz läppische 6 Monate!

Gerechtigkeit ? Fehlanzeige! In diesem Fall hat sogar der Petitionsausschuss des Bundestages mit einem kurzen Schreiben sein Bedauern erklärt. Damit sollte die Volksseele genug haben und die Alibi-Institution des Bundestages ihre Ruhe.

Die Verjährung in diesem Fall und anderen Umweltdelikten ist aber kein Einzelfall oder nur auf diese Fälle beschränkt, wie die Schrottimmobilien, die die Badenia in den 1990er Jahren finanzierte, belegen. Die von windigen Vertriebsfirmen verkauften Schrottimmobilien waren überteuert an Kleinanleger verkauft worden, die nun heute auf den Schulden sitzen.

Den Skandalisten bringt nun eine Gesetzesänderung das rettende Ufer: die Schuldrechtsreform 2001 verkürzt die bis dato geltende 30-jährige Verjährung auf 3 Jahre!!! Diese Frist läuft ab dem Zeitpunkt, ab dem man hätte wissen können, dass mit der Immobilie was faul ist. Diese schwammige Formulierung hilft indes nur den Skandalisten und den Gerichten, jedoch nicht den Betroffenen.

Man muss sich nun fragen, ob der Staat bei dem Versuch die Gerichte zu entlasten nicht den Skandalisten ein riesiges Schlupfloch gewährte. Eine Änderung dieses unglücklichen Sachverhaltes kann indes nur ein BGH Entscheid bringen, der der geprellten Volksseele Entlastung zukommen liesse. Dazu müssen sich wohl aber erst die unterschiedlichen Interessenverbände auf das Thema der Verjährung einschiessen, um gemeinsam an einem Strick zu ziehen.



Autor:
Andreas Wiedow
e-mail
Web: http://www.skandal-total.com


 

Erklärung: Der Autor versichert, dass die veröffentlichten Inhalte in dieser Pressemitteilung der Wahrheit entsprechen und dem gesetzlichen Urheberrechte unterliegen.
E-Mail Article
Print Article