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Wirtschaft & Industrie
Gebäudehaftpflicht des Vermieters zahlt für Fahrzeugschäden (© ddp) 07.10.2008 07:30:11 - Wird ein Auto infolge eines Mangels der gemieteten Garage beschädigt, so muss die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters für den Schaden aufkommen. Vermieter, so das Kammergericht Berlin (AZ: 6 U 133/07), haften nicht nur für den durch Sachmängel beeinträchtigten Gebrauch der Mieträume, sondern auch für Schäden, welche durch solche Mängel an in die Räume eingebrachten Sachen des Mieters entstehen.
(live-PR.com) - Berlin (ddp.djn). Wird ein Auto infolge eines Mangels der gemieteten Garage beschädigt, so muss die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters für den Schaden aufkommen. Vermieter, so das Kammergericht Berlin (AZ: 6 U 133/07), haften nicht nur für den durch Sachmängel beeinträchtigten Gebrauch der Mieträume, sondern auch für Schäden, welche durch solche Mängel an in die Räume eingebrachten Sachen des Mieters entstehen.
Wie der Anwalt-Suchservice berichtete, hatte ein Mann für seinen Wagen einen Tiefgaragenstellplatz angemietet. Eines Tages löste sich ein schlecht befestigtes Abwasserrohr, das in der Garage genau über der Stellfläche für das Kraftfahrzeug verlief, stürzte auf den Wagen und beschädigte diesen erheblich. Der Vermieter wollte den Schaden später von seiner Wohngebäude-Haftpflichtversicherung regulieren lassen. Als die nicht zahlte, ging der Fall vor Gericht, und das KG Berlin entschied wie folgt: Grundsätzlich müsse die Versicherung aufkommen, wenn ihr Kunde von einem Dritten wegen eines Sachschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen in Anspruch genommen werde. Diese Voraussetzungen seien auch dann erfüllt, wenn der Versicherte einem Mieter Ersatz leisten müsse, weil die vermieteten Räume zum Zeitpunkt der Überlassung mit einem Mangel behaftet seien, der zu einem Schaden an vom Mieter eingebrachten Sachen führe. Im vorliegenden Fall habe die Garage einen Fehler aufgewiesen, durch den es zu einem Schaden am Fahrzeug des Mieters gekommen sei. Der Vermieter der Garage müsse hierfür haften, und seine Versicherung habe den Schaden zu regulieren.
ddp.djn/ome/nas/ © ddp
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