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Wirtschaft & Industrie
Fiskus an Börsenverlusten beteiligen (© ddp) 07.10.2008 07:27:08 - Angesichts der in den vergangenen Monaten und Tagen deutlich gefallenen Kurse hat wohl nahezu jeder Anleger Aktien, Zertifikate oder Fonds mit roten Zahlen im Depot. Wer diese Verluste jetzt realisiert, kann einige Steuervorteile nutzen und die abgestoßenen Titel wieder zurückkaufen. Dann bleibt der Depotbestand unverändert und nur für das Finanzamt wurde ein Minus produziert, teilte die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart hin.
(live-PR.com) - Stuttgart (ddp.djn). Angesichts der in den vergangenen Monaten und Tagen deutlich gefallenen Kurse hat wohl nahezu jeder Anleger Aktien, Zertifikate oder Fonds mit roten Zahlen im Depot. Wer diese Verluste jetzt realisiert, kann einige Steuervorteile nutzen und die abgestoßenen Titel wieder zurückkaufen. Dann bleibt der Depotbestand unverändert und nur für das Finanzamt wurde ein Minus produziert, teilte die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart hin.
Sofern Wertpapiere noch kein Jahr im Depot liegen, kommt es zu einem Spekulationsverlust. Der ist mit steuerpflichtigen Börsengewinnen 2008 und im Vorjahr verrechenbar. Reicht das vorhandene Kursplus nicht aus, darf das Verlustpotential unter der Abgeltungsteuer bis Ende 2013 genutzt werden. Das Finanzamt stellt das Minus mit Aktien, Fonds, Derivaten oder Termingeschäften über den Steuerbescheid 2008 als verrechenbaren Verlustvortrag amtlich fest.
Dieser Posten ist nach Auskunft der Kanzlei dann in den folgenden fünf Jahren effektiv einsetzbar, denn das Minus lässt sich mit einer Reihe von Kapitaleinnahmen verrechnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Der Verkaufserlös kann dann wieder in dieselben Titel reinvestiert werden, sodass sich außer der Belastung mit den Bankspesen für die Transaktionen nichts ändern muss.
Um den Verdacht auf Gestaltungsmissbrauch auszuschließen, sollten Sparer allerdings nicht am gleichen Tag wieder aktiv werden. Nach ein, zwei Tagen kann dem Finanzamt dann auf Rückfrage erklärt werden, dass sich der Rückkauf angesichts der hektischen Börsenzeiten angeboten hat. Das sind wirtschaftliche Motive, die mit einem Gestaltungsmissbrauch nichts zu tun haben.
ddp.djn/ome/jwu/ © ddp
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