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Wirtschaft & Industrie
(Feature) Die richtige Rufnummer für den Fall des Unfalls --Von ddp.djn-Korrespondentin Katrin Stabenow (© ddp) 07.10.2008 07:24:08 - Etwa 2,3 Millionen Verkehrsunfälle vermerkt das Statistische Bundesamt pro Jahr. In den allermeisten Fällen - knapp zwei Millionen Mal - geht es mit Blechschäden und somit vergleichsweise glimpflich ab. Aber auch dann heißt es, besonnen und gezielt zu handeln, um Schlimmeres zu vermeiden. Erster Anlaufpunkt, wenn es gekracht hat, können die 22 000 Notrufsäulen an Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sein. Doch es ist zu vermuten, dass inzwischen Mobiltelefone das häufigere Kommunikationsmittel sind. Hier gibt es den gebührenfreien Handy-Notruf 0800 NOTFON D (08006683663), über den alle Handy-Notrufe in Deutschland gebührenfrei geortet werden können. Egal, ob ein Notruf über das Handy oder über eine Notrufsäule eingeht - der Anrufer wird direkt mit dem Notruf der Autoversicherer in Hamburg verbunden.
(live-PR.com) - Berlin (ddp.djn). Etwa 2,3 Millionen Verkehrsunfälle vermerkt das Statistische Bundesamt pro Jahr. In den allermeisten Fällen - knapp zwei Millionen Mal - geht es mit Blechschäden und somit vergleichsweise glimpflich ab. Aber auch dann heißt es, besonnen und gezielt zu handeln, um Schlimmeres zu vermeiden. Erster Anlaufpunkt, wenn es gekracht hat, können die 22 000 Notrufsäulen an Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sein. Doch es ist zu vermuten, dass inzwischen Mobiltelefone das häufigere Kommunikationsmittel sind. Hier gibt es den gebührenfreien Handy-Notruf 0800 NOTFON D (08006683663), über den alle Handy-Notrufe in Deutschland gebührenfrei geortet werden können. Egal, ob ein Notruf über das Handy oder über eine Notrufsäule eingeht - der Anrufer wird direkt mit dem Notruf der Autoversicherer in Hamburg verbunden.
Doch noch vor dem Telefonat heißt das oberstes Gebot nach einem Unfall: Sicherung der Unfallstelle. «Schalten Sie die Warnblickanlage ein, ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie mindestens 100, besser 200 Meter vor der Unfallstelle ein Warndreieck auf», empfehlen die Fachleute des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Alle Insassen sollten das Fahrzeug verlassen und sich an Autobahnen hinter die Leitplanken begeben. Wurden Personen verletzt, sind Alkohol oder Drogen im Spiel, sollte auf jeden Fall die Polizei zum Unfallort gerufen werden.
Wer den sogenannten Europäischen Unfallbericht dabei hat, kann einen Blechschaden auch ohne die Polizei ordnungsgemäß protokollieren. Dafür ist es wichtig, den Unfall ausführlich aufzuzeichnen, im Bild festzuhalten und mögliche Zeugen zu benennen. Der Europäische Unfallbericht gewährleistet die einfache Protokollierung des Unfalls in mehreren Sprachen und bietet einen Leitfaden für die Unfallaufnahme. Wichtig: Eine Unterschrift auf dem Protokoll hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und gilt nicht als Schuldanerkenntnis.
Gemeldet werden sollte der Schaden der eigenen Autoversicherung umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche und zwar auch in solchen Fällen, in denen man sich unschuldig an der Unfallursache wähnt. Sind die Versicherungspapiere am Unfallort nicht zur Hand oder sind die Kfz-Versicherungsdaten nicht bekannt, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Dort wird für jedes Fahrzeug der dazugehörige Kfz-Versicherer ermittelt. Der Service ist an jedem Tag und rund um die Uhr (018025026) erreichbar und kostet pro Anruf sechs Cent aus dem deutschen Festnetz. Der Anrufer nennt den Mitarbeitern beim Zentralruf den Schadentag und das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs. Bei Unfällen im europäischen Ausland wird zusätzlich das Unfallland benötigt. Durch die Zentralruf-Datenbank ist die dazugehörige Kfz-Versicherung schnell gefunden. Der Geschädigte muss also nicht warten, bis der Unfallgegner sich bei seiner Versicherung meldet, sondern kann die Schadenregulierung selbst aktiv einleiten.
Die gleichen Verhaltensregeln gelten auch für einen Blechschaden im Ausland oder wenn das gegnerische Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen ist. Bei einem Auslandsunfall empfehlen die Versicherer, die Schadenregulierung gleich nach dem Urlaub von zu Hause aus einzuleiten. Denn jede Versicherung in Europa hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der spanischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte wiederum beim Zentralruf der Autoversicherer.
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