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(Feature) Abgespeckter Schutz in der privaten Krankenversicherung - Vorsicht bei Billigtarifen und Angeboten mit Selbstbeteiligung --Von ddp.djn-Korrespondent Oliver Mest-- (© ddp) 16.10.2008 07:09:11 - Die gesetzliche Krankenversicherung wird teurer, denn mit Einführung des Gesundheitsfonds steigen die Beiträge für alle Versicherten auf 15,5 Prozent und damit für bisher günstig Versicherte sehr deutlich. Wer wechseln darf, spielt möglicherweise mit dem Gedanken, in eine private Kasse zu gehen und dort günstiger versichert zu werden.
(live-PR.com) - München (ddp.djn). Die gesetzliche Krankenversicherung wird teurer, denn mit Einführung des Gesundheitsfonds steigen die Beiträge für alle Versicherten auf 15,5 Prozent und damit für bisher günstig Versicherte sehr deutlich. Wer wechseln darf, spielt möglicherweise mit dem Gedanken, in eine private Kasse zu gehen und dort günstiger versichert zu werden.
Aber nicht immer ist dieser Schritt optimal - vor allem bei Billigtarifen ist Vorsicht geboten. Solche Tarife sehen vor, dass der Leistungsumfang sehr stark eingeschränkt ist. So werden einzelne Leistungen wie der Besuch beim Heilpraktiker oder der Psychotherapie gar nicht bezahlt, andere sind stark eingeschränkt, wie etwa stationäre Behandlungen oder Zahnersatz.
Außerdem werden Hilfsmittel oft nicht zu 100 Prozent erstattet. Hier bleiben Versicherte auf 20 bis 25 Prozent der Kosten sitzen. Und auch die Gebührensätze der Ärzte sind - anders als sonst in der privaten Versicherung üblich - stark gedeckelt. Eine weitere Krux der privaten Billiganbieter ist, dass viele Tarife vorsehen, dass der Versicherte erst einmal zum Hausarzt muss, bevor er sich vom Facharzt untersuchen lassen darf. Dabei ist gerade die freie Arztwahl besonders vorteilhaft bei den Privaten. Demnach gilt, wer nur einen solchen Billigtarif wählen kann, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben, denn die Billigtarife werden in der Regel nach kurzer Zeit ohnehin in «normale» Tarife überführt und dann auch teurer.
Ein anderer Weg, sich günstig zu versichern, sind die Tarife mit Selbstbeteiligung. Das Prinzip ähnelt dem der Autoversicherung - wer Kosten verursacht, muss erst einmal einen Teil davon selbst tragen, bevor die Versicherung einspringt. Allerdings sehen manche Tarife Selbstbeteiligungen von bis zu mehreren 1000 Euro vor - und das ist als kritisch zu bewerten. Wer nämlich schwer krank wird und tatsächlich einige 1000 Euro aus eigener Tasche zahlen muss, der zahlt einen viel zu hohen Preis für seinen Versicherungsschutz. Für Selbständige gibt es oft keine andere Möglichkeit, wenn eine private Versicherung gewünscht wird und auch für Frauen ist die private Krankenversicherung oft nur bezahlbar, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wird - aber mehr als 1000 Euro Selbstbeteiligung sollte niemand vereinbaren.
Und selbst dann ist der Schutz vielleicht zu teuer. Wer zum Beispiel als Arbeitnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart, um monatlich Prämie zu sparen, darf die Rechnung nicht ohne den Chef machen. Denn während der zum monatlichen Beitrag einen Anteil von 50 Prozent zusteuern muss, geht der Arbeitnehmer leer aus, wenn er denn wirklich krank wird und mit seiner Selbstbeteiligung zur Kasse gebeten wird. Viele Versicherungsverkäufer weisen beim ersten Gespräch auch gerne darauf hin, dass die fällige Selbstbeteiligung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar ist. Tatsächlich sind Krankheitskosten aber erst absetzbar, wenn die sogenannte Grenze der zumutbaren Belastbarkeit überschritten ist. Und die kann - je nach Familienstand - bis zu sieben Prozent des Einkommens ausmachen. Erst wenn diese Summe überschritten ist, wirkt sich eine gezahlte Selbstbeteiligung steuerlich aus.
Interessanter als das Modell einer von Anfang an vereinbarten Selbstbeteiligung kann übrigens das Angebot der privaten Krankenversicherer sein, nachträglich Prämien zu erstatten. Viele Gesellschaften bieten eine Prämienrückerstattung von ein bis zwei Monatbeiträgen an, wenn ein oder mehrere Jahre lang keine Rechnungen eingereicht wurden. Die Versicherten haben es bei den Tarifen mit Rückerstattung dann selber in der Hand, am Jahresende nachzurechnen, ob sie eine kleinere Rechnung einreichen oder aber stattdessen eine Prämienerstattung wählen. Anders als bei der Selbstbeteiligung muss der Versicherte nicht auf seine Gesundheit «wetten», sondern entscheidet selbst, ob er die private Kasse in Anspruch nimmt oder nicht. Und so kann sich Gesundheit dann sogar doppelt lohnen.
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