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Kriminalpolizei wittert neues Steuerdelikt: 65.000 Euro unterjähriger Aktiengewinn nicht versteuert?

Falter: 200 Millionen-Klage der CA-Immo gegen Karl-Heinz Grasser



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07.02.2012 16:24:03 - Die Wiener Wochenzeitung Falter berichtet in ihrer morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe über neue spektakuläre Wendungen in der Causa Grasser. Dem Falter liegt ein Schriftsatz der CA-Immo vom Oktober 2011 vor. Die Bank hat sich dem Buwog-Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und fordert von den Beschuldigten des Buwog-Strafverfahrens (darunter auch Grasser) nicht weniger als 200 Millionen Euro an Schadenersatz für "entgangenen Gewinn" und Beraterkosten.

 

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Die CA-Immo ist jene Bank, die im Buwog-Bieterverfahren rund um den Verkauf von 60.000 Staatswohnungen den Kürzeren zog, weil, so der Verdacht, vertrauliche Informationen aus dem Bieterverfahren von Grassers Trauzeugen Meischberger mutmaßlich an den Konkurrenten Immofinanz gespielt worden sein sollen. Für die Insiderinfo, so der Verdacht, flossen zehn Millionen Euro Schwarzgeld.


Die Kriminalpolizei, so berichtet der Falter, eröffnet auch eine neue Front im Finanzstrafverfahren gegen Grasser. Sie wittert wieder eine Steuerhinterziehung. Denn auf jenem Treuhandkonto, auf das Grasser 500.000 Euro seiner Schwiegermutter eingezahlt haben will, wurden aufgrund von Aktiendeals unterjährige Gewinne in der Höhe von 65.000 Euro eingefahren und von KHG offenbar nicht versteuert, wie Grasser selbst zu Protokoll gab.


Seine Schwiegermutter, so erzählte er, sei dafür zuständig. Doch die will von den Treuhandkonten nichts gewusst haben. Für Grassers Anwalt Manfred Ainedter sind diese neuen Vorwürfe "heiße Luft". Alles sei korrekt versteuert worden. Es gilt die Unschuldsvermutung.


Rückfragehinweis:
Dr. Florian Klenk
Stellvertretender Chefredakteur Falter
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Tel: 01/53660-924


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