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Politik
EU-Führerschein nicht immer gültig
02.10.2008 11:35:22 - Bundesgerichtshof entscheidet:
EU-Führerschein nicht immer gültig
(live-PR.com) - Wer dachte, mit dem EU-Führerschein in jedem Fall fahren zu dürfen, wurde jetzt eines Besseren belehrt. In seiner Entscheidung vom 11.September 2008 bestimmte der Bundesgerichtshof: Der EU-Führerschein ist nur dann in Deutschland gültig, wenn die auferlegte Sperrfrist abgelaufen ist und ein ausländischer Wohnsitz angegeben wurde. Damit folgt der BGH der Richtlinie des Europäischen Gerichtshof vom Juni diesen Jahres.
Anlass für diesen Beschluss war die Klage eines Passauers auf Schadensersatz vom Land Bayern, da die Behörden seinen tschechischen EU-Führerschein als ungültig erklärt hatten. Grund: Der fehlende ausländische Wohnsitz. Viele Besitzer des EU-Führerscheins fürchten nun ein ähnliches Schicksal. Doch wer die Vorschriften zu Sperrfrist und Wohnsitz beachtet, kann sich auch weiterhin mit der ausländischen Fahrlizenz in Deutschland ganz legal und problemlos hinters Steuer setzen.
Das Geschäft mit dem EU-Führerschein boomt zur Zeit vor allem in Polen. In den letzten Jahren haben sich etliche Fahrschulen nahe an der Grenze zu Deutschland angesiedelt und bieten dort günstige Schnellkurse für deutsche Fahrschüler an. Trotz des spezialisierten Angebots sollten sich Interessierte Unterstützung in Deutschland holen. Sprachbarrieren und bürokratische Unwegsamkeiten können den eigentlich günstigen Trip schnell zum nervenaufreibenden Abendteuer machen. Anbieter, die im besten Fall einen Rund-um-Service anbieten, sind im Internet schnell zu finden. Ihnen kann man Reiseorganisation und die gesamten Behördengänge in die Hand geben – und sich so den Kopf für die Prüfung frei halten.
Weitere Informationen unter: www.neuerfuehrerschein.de
Erklärung: Der Autor versichert, dass die veröffentlichten Inhalte in dieser Pressemitteilung der Wahrheit entsprechen und dem gesetzlichen Urheberrechte unterliegen.
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