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Essen und Trinken
Dank Yalster und ViiF: Cocktail-Rezepte als Video auf dem Handy • Erste Hilfe für langweilige Partys direkt vom Handy
22.05.2008 16:22:35 - • Tipps und Tricks für leckere Cocktails als Video immer und überall verfügbar
(live-PR.com) - Schluss mit fadem Gin-Tonic und ödem Wodka-Lemon, süßem Bier und saurem Wein. Für lahme Partys, die nicht prickeln, haben Yalster und ViiF einen Nothilfeplan entwickelt: Den Barmann für die Hosentasche. Ein echter Profi unter den Cocktailmixern stellt die besten Drinks vor und gibt nebenbei Tipps und Tricks zum Besten: Als Video auf dem Handy. Damit garantiert nichts mehr daneben geht und es schmeckt wie in der Lieblingsbar.
Das Ratgeber-Portal Yalster bietet dem Nutzer Informationen, Anregungen und Ratschläge zu allerlei Themen des Freizeitbereichs: Neben individuellen Reiseempfehlungen findet man geduldige Beschreibungen von Tanzschritten, Hinweise zur gesunden Ernährung, clevere Heimwerkertipps und nicht zuletzt die Profi-Rezepte für schmackhafte Cocktails. Durch die Kooperation mit dem Mobile-Video-Portal ViiF können nun Teile des Programms von Yalster auch auf dem Handy angesehen werden. Das hat den Vorteil, dass man die Informationen parat hat, wenn man sie gerade benötigt, sei es vorm Baumarktregal oder auf einer langweiligen Party. Eben das Video angesehen und schon die exquisitesten Drinks gezaubert, ob Pina Collada, Mississippi Tea oder einen Mojito.
Die Nutzung von ViiF ist dabei denkbar einfach, man benötigt nur ein UMTS-Handy. Der User tätigt einen Videoanruf an die Kurzwahl 22557 und kann sich dann durch das umfangreiche Programm des Mobile-Entertainment-Anbieters zappen. Der Service von ViiF ist kostenlos, der User bezahlt allein die Kosten für den Videoanruf, die Tarife hierfür hängen von den verschiedenen Netzanbietern ab (bei o2 derzeit gratis, E-Plus und Vodafone 0,39 €/min, T-Mobile 0,58 €/min). Darüber hinaus ist es auch möglich, Videos aufzunehmen und mit anderen Nutzern zu teilen.
Erklärung: Der Autor versichert, dass die veröffentlichten Inhalte in dieser Pressemitteilung der Wahrheit entsprechen und dem gesetzlichen Urheberrechte unterliegen.
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