(E I L) BGH verschärft Bestrafung bei Steuerhinterziehung
(© ddp) 02.12.2008 14:42:13 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Bestrafung bei schweren Fällen der Steuerhinterziehung verschärft. Bei einer Verurteilung müsse künftig das Ausmaß des entstandenen Schadens stärker bei der Strafhöhe berücksichtigt werden, entschied der BGH in Karlsruhe am Dienstag in einem Grundsatzurteil.
(live-PR.com) - Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Bestrafung bei schweren Fällen der Steuerhinterziehung verschärft. Bei einer Verurteilung müsse künftig das Ausmaß des entstandenen Schadens stärker bei der Strafhöhe berücksichtigt werden, entschied der BGH in Karlsruhe am Dienstag in einem Grundsatzurteil.
Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht Landshut den Angeklagten im April wegen Steuerhinterziehung sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu
einem Jahr und elf Monaten Gefängnis verurteilt. Der Betreiber eines Trockenbauunternehmens hatte die meisten Arbeitnehmer «schwarz» beschäftigt, um so Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe zu hinterziehen. Der Angeklagte erstrebte mit seiner Revision die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe. Die Revision wurde verworfen.
(AZ: 1 StR 416/08 - Urteil vom 2. Dezember 2008)
ddp.djn/dmu/rab © ddp
Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht Landshut den Angeklagten im April wegen Steuerhinterziehung sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu
|
|
(AZ: 1 StR 416/08 - Urteil vom 2. Dezember 2008)
ddp.djn/dmu/rab © ddp

