Wirtschaft & Industrie

(E I L) BGH verschärft Bestrafung bei Steuerhinterziehung



ddp) 02.12.2008 14:42:13 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Bestrafung bei schweren Fällen der Steuerhinterziehung verschärft. Bei einer Verurteilung müsse künftig das Ausmaß des entstandenen Schadens stärker bei der Strafhöhe berücksichtigt werden, entschied der BGH in Karlsruhe am Dienstag in einem Grundsatzurteil.


(live-PR.com) - Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Bestrafung bei schweren Fällen der Steuerhinterziehung verschärft. Bei einer Verurteilung müsse künftig das Ausmaß des entstandenen Schadens stärker bei der Strafhöhe berücksichtigt werden, entschied der BGH in Karlsruhe am Dienstag in einem Grundsatzurteil.
Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht Landshut den Angeklagten im April wegen Steuerhinterziehung sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu
einem Jahr und elf Monaten Gefängnis verurteilt. Der Betreiber eines Trockenbauunternehmens hatte die meisten Arbeitnehmer «schwarz» beschäftigt, um so Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe zu hinterziehen. Der Angeklagte erstrebte mit seiner Revision die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe. Die Revision wurde verworfen.
(AZ: 1 StR 416/08 - Urteil vom 2. Dezember 2008)
ddp.djn/dmu/rab © ddp



 

Das Copyright für sämtliche Nachrichten und Bilder, die mit ddp gekennzeichnet sind und auf Live-PR.com publiziert werden, obliegt der Nachrichtenagentur ddp Deutscher Depeschendienst GmbH. Wenn Sie Fragen zu den veröffentlichten Meldungen haben, kontaktieren Sie bitte ddp. Dieser Artikel darf ohne schriftliche Genehmigung der Deutscher Depeschendienst GmbH weder kopiert noch veröffentlicht werden.
refer this article
Print This Article