Bau & Immobilien


Neue Hürde für Vermieter

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann die Räumungsvollstreckung erschweren

24.06.2008 18:01:14 -

(live-PR.com) -
Wenn Mieter ihre Miete nicht mehr zahlen, bleiben für den Vermieter der Weg zum Amtsgericht und das Erwirken einer Räumungsvollstreckung. Doch im Einzelfall droht hier noch ein böses Erwachen, wenn sich der Gerichtsvollzieher weigert, die Vollstreckung durchzuführen. Denn häufig muss bei bestimmten Lebensumständen auch für den nichtehelichen Lebenspartner des Hauptmieters ein zusätzlicher Vollstreckungstitel erwirkt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof einer Leitsatzentscheidung aus dem März dieses Jahres bekräftigt. Um solche Probleme zu vermeiden, sollten sich Vermieter daher bereits im Vorfeld über die Risiken ihrer potentiellen Mieter informieren. Unternehmen wie die Deutsche Mieter Datenbank informieren Vermieter, Hausverwaltungen und Makler bereits seit 2005 mit umfassenden Bonitätsauskünften aus einem Datenbestand von über 40 Millionen Negativdaten. Diesen speziell auf die Bedürfnisse von Vermietern zugeschnittenen Service bietet das Unternehmen auf seiner Website www.demda.de an. Eine Standardauskunft umfasst umfangreiche Bonitätsdaten, Adressprüfung, Daten über das Mietverhalten und neuerdings auch Telefonnummernübermittlung, sowie Wohnumfelddaten zur aktuellen Adresse aus mikrogeografischen Daten und einer Visualisierung des Straßenabschnitts. Seit kurzer Zeit können auch Kleinvermieter ganz einfach und spontan vom Profi-Service der DeMDa profitieren. Denn wer sich auf www.demda.de im Bereich Einzelauskunft anmeldet und per Kreditkarte zahlt, erhält die Ergebnisse der gewünschten Bonitätsprüfung schon nach wenigen Sekunden angezeigt.



Kontaktinformation:
Deutsche Mieter Datenbank KG

Langenstr. 52-54
28195 Bremen

Kontakt-Person:
Tobias Niesel
Pressesprecher
Telefon: 0421-38010522
E-Mail: e-Mail

Web: http://www.demda.de


Autor:
Tobias Niesel
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Telefon: 0421-38010522


 

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