Wirtschaft & Industrie

EdW verliert im Betrugsfall Phoenix auch in zweiter Instanz

ddp) 13.05.2008 16:11:00 - Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat im Schadenersatzstreit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young auch in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wies am Dienstag die Berufung der EdW gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom August 2007 zurück. Die EdW wirft den Prüfern vor, im millionenschweren Anlagebetrugsfall um den Kapitaldienstleister Phoenix Pflichten verletzt zu haben.


(live-PR.com) -
Stuttgart (ddp). Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat im Schadenersatzstreit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young auch in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wies am Dienstag die Berufung der EdW gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom August 2007 zurück. Die EdW wirft den Prüfern vor, im millionenschweren Anlagebetrugsfall um den Kapitaldienstleister Phoenix Pflichten verletzt zu haben.
Das OLG entschied nun, dass die EdW nicht klageberechtigt sei und deshalb keinen Schadenersatz von Ernst & Young verlangen könne. Das OLG setzte den Streitwert auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 30 Millionen Euro fest. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Ernst & Young hatte Ende 2002 im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Sonderprüfung bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH durchgeführt. Dabei wurden zwar Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz festgestellt. Dem Prüfbericht war aber nicht zu entnehmen, dass ein für die wirtschaftliche Situation der Phoenix GmbH entscheidendes Konto nur vorgetäuscht war und die dort angeblich vorhandenen Millionenbeträge tatsächlich nicht existierten. Dies fiel erst nach einem Wechsel in der Geschäftsleitung bei der Phoenix GmbH durch unternehmensinterne Recherchen im Jahr 2005 auf.
Der Fall Phoenix gilt als bislang größter Anlagebetrug in Deutschland. Durch die Pleite des Finanzunternehmens hatten rund 30 000 Anleger ihr Geld verloren. Von der BaFin wurde der Entschädigungsfall festgestellt, weshalb die EdW die Anleger im Gesamtumfang von 200 bis 300 Millionen Euro entschädigen muss.
Die EdW fordert Schadenersatz von den Prüfern, weil die BaFin aufgrund jener «fehlerhaften Sonderprüfung» den Entschädigungsfall nicht spätestens am 29. Mai 2003, sondern erst am 15. März 2005 festgestellt habe. Das OLG betonte aber, dass die EdW eigene Rechte aus dem zwischen der BaFin und Ernst & Young geschlossenen Vertrag über die Sonderprüfung «nicht herleiten» könne. Ob die Prüfer ihre vertraglichen Pflichten verletzt haben, ließ das Gericht offen.
(AZ: Aktenzeichen 12 U 132/07 - Urteil vom 13.05.2008)
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