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Politik
Zum heutigen „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“: Deutsche Kinderhilfe fordert Sanktionen bei Alkoholkonsum in der Schwangerschaft
09.09.2008 11:15:49 -
(live-PR.com) - Eines von 1.000 Kindern leidet in der westlichen Welt unter dem so genannten „Fetalen Alkoholsyndrom“ als Folge des Alkoholkonsums seiner schwangeren Mutter. In Deutschland werden jährlich mindestens 10.000 Kinder von alkoholkranken Frauen geboren, etwa 4.000 Neugeborene kommen mit schweren Schädigungen zur Welt. Die Folgen sind gravierend, denn eine Alkoholvergiftung im Mutterleib führt zu lebenslangen irreversiblen Beeinträchtigungen für das Kind: Es ist hyperaktiv, zeigt Intelligenzmängel und Lernschwächen. In besonders schweren Fällen kommt es zusätzlich zu vermindertem Körperwuchs und äußerlich sichtbaren Fehlbildungen im Gesicht.
Auch die Wahrscheinlichkeit für eine Fehl- oder Frühgeburt ist durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft stark erhöht, zudem haben die Neugeborenen ein größeres Risiko, in den ersten Lebensmonaten zu sterben. Neuere Studien haben ergeben, dass pro Jahr in Deutschland rund 43 Millionen Euro zusätzlich für die klinische Betreuung zu früh geborener Babys aufgewendet werden, weil deren Mütter während der Schwangerschaft Suchtmittel konsumiert haben. Bereits geringste Mengen steigern das Risiko einer lebenslangen gesundheitlichen und psychischen Schädigung des Kindes erheblich.
Die Deutsche Kinderhilfe fordert daher den Gesetzgeber und die beteiligten Fachgruppen zu sofortigem Handeln auf: Obwohl das Fetale Alkoholsyndrom eine der häufigsten angeborenen körperlichen und geistigen Behinderung bei Säuglingen ist, steht das Problem bei der Schwangerschaftsvorsorge sowie bei den meisten Geburtsmedizinern und Kinderärzten nicht im Focus der Aufmerksamkeit. Auch eine bundesweite Aufklärungs- und Interventionsstrategie zur Reduzierung des Suchmittelkonsums in der Schwangerschaft in Deutschland liegt bislang allenfalls in Ansätzen vor.
Dabei ist das Problem einfach zu vermeiden: Selbst bei stärkeren Alkoholkonsumentinnen hat das ungeborene Kind gute Chancen auf eine normale Entwicklung, wenn die Mutter sofort zu Beginn der Schwangerschaft mit dem Trinken aufhört.
In Frankreich hat es sich beispielsweise bewährt, dass auf allen alkoholischen Getränken einen Warnhinweis mit einer durchgestrichenen Schwangeren angebracht ist. Auch in Deutschland müssen Einzelhandel und Industrie ihre Verantwortung aktiv wahrnehmen und durch gezielte Strategien die bestehenden Missstände mit eigenen Initiativen bekämpfen.
Aber alle präventiven Ansätze führen nicht weiter, wenn die Gesellschaft nicht unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass Alkohol ebenso wie Nikotinkonsum während der Schwangerschaft eine gefährliche Körperverletzung darstellt. „Wer nach der Geburt sein Kind so prügelt, dass es durch Schädelverletzungen zu Entwicklungsverzögerungen kommt oder wer dem Kind nach der Geburt Alkohol einflößt, wird zu Recht nach deutschem Strafrecht zur Verantwortung gezogen. Alkohol in der Schwangerschaft hingegen wird ebenso gesellschaftlich toleriert wie Nikotinkonsum“, so Georg Ehrmann, Vorsitzender des Verbandes.
Missbrauchsprävention bei Alkoholkonsum, insbesondere in der Schwangerschaft, ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nur durch Zusammenarbeit verschiedener Interessengruppen gelöst werden kann. Die Deutsche Kinderhilfe fordert daher im Zuge der von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen gegen das Fetale Alkoholsyndrom auch Instrumentarien des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts zu nutzen. Es geht dabei um eine konsequente gesellschaftliche und damit auch rechtliche Ächtung und Sanktionierung dieses unverantwortlichen und Kinder ihr Leben lang schädigenden Verhaltens von Frauen.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, steht Ihnen für Fragen und Hintergrundgespräche gern telefonisch unter der Mobilfunknummer 0170 - 160 07 32 zur Verfügung.
Erklärung: Der Autor versichert, dass die veröffentlichten Inhalte in dieser Pressemitteilung der Wahrheit entsprechen und dem gesetzlichen Urheberrechte unterliegen.
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